Fasten mit Schamanischer Begleitung - Energie(ge)Laden

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Fasten mit Schamanischer Begleitung

Fastenbegleitung



Fastenwoche mit Schamanischer Begleitung
gelebte Spiritualität

Eine Fastenwoche in Kombination mit schamanischen Arbeiten wirkt auf den tiefsten Schichten des Menschseins. Krafttiere, Gesänge in Begleitung der Trommel und das Reisen sowie Zeremonien unterstützen den Fastenprozess. Gelebte Spiritualität, das Wahrnehmen von feinstofflichen Energien und das Bewusste Erleben und Gestalten des Jetzt ergänzen einander.

Schamanische Fastenwoche inclusive:
In der Fastenwoche bin ich wie gewohnt rund um die Uhr mit Rat und Tat für Sie da.
Beim strengen Fasten gibt es Obst- und Gemüsesäfte, eine Suppe, Tee und Wasser.
Für Basenfaster zaubert die Köchin Wunderbares aus gesunden LEBENSmittel.
Meine Fastenmappe, kleine Vorträge zum Fastenthema und eine tgl. Befindlichkeitsrunde unterstützen den Fastenprozess.
Für die schamanische Arbeit begleitet uns Brigitte Liebminger, eine ausgebildete Schamanin mit:
Schamanischer Seelenarbeit - Krafttiersuche - schamanischen Reisen - Energiearbeiten - reinigen - Trancetanz - Trommelbegleitung - Rituale... und Alles was noch so kommt :-)

Termin:
1.Sept.2018 - 7.Sept.2018

Veranstaltungsort:

 

Das Hotel Lamplhof am Wörthersee bietet den idealen Rahmen für Menschen, welche die Reduktion auf das Wesentliche schätzen.
Der helle Seminarraum mit Seeblick bietet uns die besten Voraussetzungen und ausreichend Platz.
Sie schlafen in einem geölten Vollholzbett, mit allergenfreien Matratzen und Bettdecken. In den stilechten Vintage-Badezimmern stehen kostenlose Naturkosmetik-Produkte zur Verfügung.
Jedes Zimmer wurde mit viel Liebe gestaltet: harmonische Farben nach Edelstein-Themen machen die gemütlichen Räume zu echten Wohlfühloasen.

Preis:
Pauschal: €890.-im EZ mit Seeblick wahlweise Basenfasten oder Fasten nach Dr.Buchinger
Anzahlung: 25% des Gesamtbetrages bei Buchung

Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen

Für den Lamplhof gelten folgende Stornoregelungen:
(a) Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag vom Gast ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Beherberger schriftlich eingelangt sein.
(b) Innerhalb von 1 Monat bis 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 25% des vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises vom Gast durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Beherberger schriftlich eingelangt sein.
(c) Innerhalb von 14 Tagen bis 3 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag unter Entrichtung einer Stornogebühr von 80% des vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises vom Gast durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 3 Tagen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes beim Beherberger schriftlich eingelangt sein.
(d) Ab 3 Tagen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes ist im Falle einer Stornierung 100% des vereinbarten jeweiligen Gesamtpreises zu bezahlen.
                                     
 
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